Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kursangebot der DK Bow-Factory

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei Teilnahme am Kursangebot der DK Bow-Factory mit den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Kursangebot der DK Bow-Factory“ einverstanden erklären.

Generell gilt: Sowohl Teilnehmer*innen am Kursangebot der DK Bow-Factory als auch Nutzer*innen der Bogensportanlagen der DK Bow-Factory verpflichten sich die ausführlich benannten Sicherheits- und Parcoursregeln (s. unten) des Veranstalters DK Bow-Factory zur Kenntnis zu nehmen und diese zu beachten. Zuwiderhandeln hat den sofortigen Entzug der Schießberechtigung und Verweis vom Parcoursgelände zur Folge und wird mit einer Strafgebühr von 60€ geahndet und angezeigt.


1. Anmeldung zu Kursen
Die verbindliche Anmeldung zu Kursen der DK Bow-Factory im Rahmen des Kursangebotes erfolgt über das Kontaktformular oder per E-Mail an buchungen@dk-bowfactory.de. Erst mit einer schriftlichen Bestätigung (E-Mails zählen zu schriftlichen Bestätigungen) wird die Anmeldung verbindlich.

2. Kursdauer
Kurse ohne zusätzliche Tageskarte, Halb- und Ganztagesevents dauern so lange wie angegeben, danach ist das Angebot abgeschlossen und der Parcoursbesuch beendet.

3. Preise
Die Höhe der Kursgebühr ist den Preisen auf der Internetseite der DK Bow-Factory zu entnehmen. Kinderevents finden erst ab 10 Personen statt. Sind es weniger Personen, gilt der Preis für 10 Personen als Grundpreis.

4. Bezahlung der Kursgebühr 
Die Kursgebühr ist von privaten Teilnehmern vor Kursbeginn in bar vor Ort zu zahlen. Gruppen, Vereine, Firmen und andere Organisationen erhalten nach Absprache eine Rechnung, die per Überweisung zu bezahlen ist.

5. Veranstaltungsort
Kurse und Events beginnen am jeweils vom Veranstalter Dk Bow-Factory ausgeschriebenen und vereinbarten Trainingsort zum vereinbarten Zeitpunkt.

6. Rücktrittsrecht und Stornierung
Bitte beachten Sie, dass bei einer verbindlichen Buchung das Datum, die Kursdauer und auch die Trainer entsprechend der Teilnehmerzahl für Sie reserviert werden. Dadurch können die Termine für andere Anfragen, je nach Auslastung nicht mehr wahrgenommen werden.

Daher gelten bei Stornierung Ihrerseits folgende Bedingungen: 

  • Bei Absagen bis 14 Tage vor dem gebuchten Kursdatum fallen keine Stornogebühren an.
  • Bei Absagen unter 14 Tagen vor dem vereinbarten Kursdatum werden 50% der Kurskosten als Stornogebühren einbehalten. Dieser Betrag kann bei einer erneuten Kursanmeldung angerechnet werden.
  • Ohne Absage oder bei Absagen 24-Stunden vor Kursbeginn wird der volle Kursbetrag in Rechnung gestellt. Davon können maximal 50% für einen neu gebuchten Kurs angerechnet werden.
  • Außerordentliche Absagen finden nur bei Gewitter, starkem Sturm oder Naturereignissen ähnlichen Ausmaßes statt. Diese Entscheidung liegt beim Veranstalter.
  • Bitte beachten Sie, dass die angemeldete Teilnehmerzahl zur Rechnung herangezogen wird, auch wenn zu dem Kurstermin weniger Teilnehmer erscheinen sollten. Zusätzliche Teilnehmer müssen angemeldet und dazugerechnet werden

Da das Bogenschießen eine Outdoorveranstaltung ist, wird als Stornierungsgrund ohne Stornogebühr ausschließlich eine aktuelle Unwettervorhersage oder angesagter Dauerregen der üblichen Onlinewetterdienste (für den Zeitpunkt der Veranstaltung) einen Tag vor der Veranstaltung, als Grund der Absage akzeptiert. Ansonsten können mit angemessener Kleidung alle Kurse durchgeführt werden.

7. Alkohol und Drogen
Der Genuss von Alkohol und Drogen ist vor oder während der Veranstaltung und Nutzung des Parcours nicht gestattet. Missachtung führt zum sofortigen Ausschluss. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist in diesem Fall nicht möglich.

8. Parcoursregeln 
Die Teilnehmer*innen der Kurse haben die zu Beginn jeder Veranstaltung ausführlich benannten Sicherheits- und Parcoursregeln des Veranstalters DK Bow-Factory zur Kenntnis zu nehmen und verpflichten sich diese zu beachten. Eltern und erziehungsberechtigte Begleitpersonen haben die Sicherheitsregeln zur Kenntnis genommen und geben die Erlaubnis zur Teilnahme Ihrer Kinder oder der Ihnen anvertrauten Kinder. 

9. Kursauschluss
Wir behalten uns vor, Teilnehmer*innen, die fahrlässig gegen unsere Sicherheits- und Parcoursregeln verstoßen und andere durch ihr Verhalten gefährden, mit sofortiger Wirkung von der weiteren Kursteilnahme oder Nutzung des Parcours auszuschließen. 

10. Versicherung der Teilnehmer*innen an Kursen der DK Bow-Factory
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin bestätigt, mit der Anmeldung zu einem Kurs, dass er / sie zum Zeitpunkt der Durchführung des Kurses eine Kranken- und Haftpflichtversicherung nach marktüblichen Bedingungen hat. Eltern / Erziehungsberechtigte bestätigen dies für Ihre Kinder.

11. Haftung und Haftungsausschluss 
Bei Ausfall eines Kurses durch Krankheit des Trainers / der Trainerin, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie von dem Veranstalter nicht zu vertretenden Ausfällen durch höhere Gewalt (wie Sturm, Gewitter) besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Kurses. Der Veranstalter ist in diesen Fällen nicht zum Ersatz von entstehenden und entstandenen Unkosten wie z.B. Reise- und Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall verpflichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet.

12. Haftungsausschluss
Der Schaumberger Bogensportparcours und der Bogensportparcours Biberburg sind private Bogensport-Anlagen der DK Bow-Factory. Jegliche Nutzung unterliegt dem Regelwerk der DK Bow-Factory. Der Veranstalter DK Bow-Factory übernimmt keinerlei Haftung und wird von jeglicher Haftung freigestellt. Jeder Teilnehmer ist für seinen abgegebenen Schuss selbst verantwortlich. Eltern haften für ihre Kinder. Teilnahme nur mit abgeschlossener Haftpflichtversicherung.

 

Parcoursregeln für die Bogensportanlagen der DK Bow-Factory

Die Nichteinhaltung der Parcoursregeln hat den sofortigen Entzug der Schießberechtigung und Verweis vom Parcoursgelände zur Folge und wird mit einer Strafgebühr von 60€ geahndet und angezeigt. Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung, dem Schießen mit Compound, Waffen, etc. ist der volle Preis der 3D-Tiere des gesamten Parcours zu zahlen.

Jegliche Hinweise bitte sofort an: 0177-1652485 melden! Eintrittskarten können im Erlebnisbad Schaumberg erworben werden.


Regelwerk für Bogensportanlagen der DK Bow-Factory

1. Der Schaumberger Bogensportparcours und der Bogensportparcours Biberburg sind private Bogensport-Anlagen der DK Bow-Factory. Die Nutzung der Bogensportparcours ist nur mit gültiger Eintrittskarte erlaubt. Jegliche Nutzung unterliegt dem Regelwerk der DK Bow-Factory. Zuwiderhandeln hat den sofortigen Entzug der Schießberechtigung und Verweis vom Parcoursgelände zur Folge und wird mit einer Strafgebühr von 60€ geahndet und angezeigt.

2. Grundsätzliches: Jeder Schütze haftet für seinen Schuss und muss im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung sein. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr! Für evtl. Personen- oder Sachschäden wird nicht gehaftet! Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen den Parcours benutzen. (Der Erwachsene muss hierbei kein Bogenschütze sein!)

3. Erlaubt ist das Schießen mit Pfeil und Bogen nach dem Regelwerk der World Archery Foundation (WA). Das Schießen mit Armbrüsten, Speeren, Harpunen, Schleudern, Waffen etc. ist strengstens verboten. Ebenso verboten sind der Gebrauch von Jagdspitzen oder Spitzen, die dicker als 9,4mm sind. Beim Mitführen und/oder Benutzen der oben genannten Materialien wird eine Anzeige, wegen Wilderei, Waffenbesitz und -gebrauch, Hausfriedensbruch sowie Sachbeschädigung erstattet. Die beschädigten Scheiben oder 3D-Ziele werden in Rechnung gestellt. Das Schießen mit Compound-Bögen ist NUR auf dem Biberburg Parcours erlaubt.

4. Pro Ziel sind pro Person höchstens 3 Schuss erlaubt (ausgenommen der Einschusswiese).

5. Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der Raum dahinter frei sind und weder Mensch noch Tier gefährdet sind. Alle Personen müssen beim Abschuss hinter dem Schützen stehen.

6. Der Parcours darf nur in Reihenfolge der Abschusspflöcke, aufsteigend ab Nr. 1, begangen werden. Der Weg ist mit Wegweisern gekennzeichnet.

7. Es darf nur auf die aufgestellten 3D-Tiere/Scheiben geschossen werden und ausschließlich von den markierten Abschusspflöcken. Schüsse in die Luft, absichtliche Schüsse auf Pflanzen und Bäume, sowie Schüsse auf lebende Tiere sind strengstens untersagt!

8. Beim Pfeile suchen muss das Ziel durch ein Gruppenmitglied, einen Bogen oder Kleidungsstück abgesichert werden. Das Ziel soll gekennzeichnet werden, (Bogen vor die Scheibe stellen oder eine Person wartet) dass für nachfolgende Bogenschützen ersichtlich wird, dass das Ziel nicht zum Abschuss freigegeben ist.

9. Es ist untersagt, die 3D-Ziele oder Abschusspflöcke eigenmächtig zu verändern. Beschädigungen an den 3D-Zielen oder Abschusspflöcken bitte bei David Kossmann melden: David Kossmann | Remmesweilerstraße 20a | 66646 Urexweiler | Tel.: 06827 800 53 95 | Mobil: 0177 1652485 | E-Mail: info@dk-bowfactory.de.

11. Im Wald herrscht striktes Rauchverbot. Keine Benutzung des Parcours unter Alkoholeinfluss!

12. Jeder Parcoursbesucher wird gebeten auf Sauberkeit zu achten, das Gelände zu schonen und auf freilaufende Tiere besondere Rücksicht zu nehmen. Unnötigen Lärm vermeiden.

13. Hunde sind zwingend an der Leine zu führen, besonders zum Schutz des Hundes – von Jägern kontrolliertes Gebiet!

14. Das Betreten des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr. Die Fa. DK Bow-Factory und Grundstücksbesitzer übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden, die sich auf diesem Gelände ereignen. Keine Haftung bei Schäden durch höhere Gewalt!

14. Parken im Wald ist absolut verboten!!!

15. Bitte tragen sie sich nach Erhalt ihrer Schießkarte mit der Start- und Rückkunftszeit in die Schießklatte ein.

16. Einschießen ist nur an der dafür vorgesehenen Anlage erlaubt.

17. Bitte lassen sie schnellere Gruppen oder Einzelpersonen passieren.

18. Sie befinden sich auf einem Premiumwanderweg: Bitte nehmen sie Rücksicht auf Wanderer und Passanten.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Bögen, Pfeilen, Köcher und Armschoner

Ausleihe: Die Nutzungsgebühr von € 10,00 pro Person bezieht sich auf Bögen, Köcher, Pfeile und Schutzausrüstung, die dem Kunden / der Kundin zur Verfügung gestellt werden. Bei Gruppenkursen benötigt nicht jede Person einen eigenen Bogen, da nicht alle Teilnehmer*innen gleichzeitig schießen. Hier geben wir eine auf die Gruppe angepasste Anzahl an Bögen heraus.


1. Vermieter
Vermieter der Bogensportausrüstung ist die DK Bow-Factory, Inhaber David Kossmann, Remmesweilerstr. 20a, 66646 Marpingen, im Folgenden Vermieter genannt.

2. Mieter
Mieter sind diejenigen Personen, die sich vom Vermieter Ausrüstungsgegenstände mieten und im vorliegenden Formular aufgeführt sind.

3. Mietdauer
Das Mietdatum und die Mietdauer werden vor Beginn des Mietverhältnisses festgelegt. Die Rückgabe der Ausrüstung erfolgt noch am selben Tag. Die Rückgabe kann von Apr.–Okt. bis 20:00 Uhr und von Nov.–Mär. bis 18:00 Uhr im Schaumbergbad erfolgen.

4. Beginn des Mietverhältnisses

Das Mietverhältnis beginnt mit der Unterschrift des Mieters unter dem Mietvertrag.

5. Überlassung der Mietausrüstung
Der Vermieter überlässt dem Mieter kostenpflichtig Bogensportausrüstung. Zeitraum der Nutzung, Ausrüstungsgegenstände und Mietpreis werden schriftlich auf dem Mietvertrag vermerkt.

6. Haftung
Durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag erklärt sich der Mieter mit den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Bogensportanlagen“, den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Bögen, Pfeilen, Köcher und Armschoner“ sowie den Parcoursregeln des Vermieters einverstanden. Außerdem bestätigt der Mieter mit seiner Unterschrift den einwandfreien Zustand und die Vollständigkeit der Leihausrüstung sowie die Kenntnis darüber, dass die Nutzung der Mietausrüstung auf eigene Gefahr erfolgt. Für jegliche Schäden an den Mietgegenständen – beispielsweise durch unsachgemäße Behandlung – bzw. für deren Verlust (auch bei Diebstahl) haftet ausschließlich der Mieter. Der Vermieter kann dem Mieter Beschädigung oder Verlust in Rechnung stellen.

7. Mietgebühren

Entscheidend für die Höhe des Mietpreises ist ausschließlich die vereinbarte Mietdauer – nicht ob bzw. wie oft die Ausrüstung tatsächlich genutzt wird. Der Mietpreis ist grundsätzlich zu Beginn des Mietverhältnisses und pro Schütze (nicht pro Ausrüstung) fällig.

8. Verpflichtungen

Der Vermieter verpflichtet sich, die Ausrüstungsgegenstände, die vermietet werden, in sauberem, einwandfreiem Zustand und in voller Funktionstüchtigkeit an den Mieter zu übergeben und ihn über eventuelle Besonderheiten der Ausrüstung zu informieren. Der Mieter ist dazu verpflichtet, zu Beginn des Mietverhältnisses die geliehene Ausrüstung auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und eventuelle Mängel dem Vermieter umgehend aufzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Mieter verpflichtet sich außerdem zur ordnungsgemäßen Nutzung und Pflege der Ausrüstung. Eventuell notwendige Reparaturen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur von Fachleuten vorgenommen werden. Die Rückgabe der Ausrüstung hat in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen. Über eventuelle Schäden an Ausrüstungsgegenständen oder des Parcours ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Gleiches gilt für verlorene Ausrüstungsgegenstände.

Die Gebühren für den Pfeilverlust oder -bruch der Carbonpfeile der DK Bow-Factory betragen 6,oo EUR pro Pfeil! Es wird kein „Finderlohn“ für fremde Fundpfeile ausgehändigt! Die Mietausrüstung darf ausschließlich vom Mieter genutzt werden; Weiterverleih oder Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet und begründet weitergehende Forderungen des Vermieters.

9. Versicherung

Die Mietausrüstung ist durch den Vermieter nicht versichert, es steht dem Mieter aber frei, selbst eine Versicherung für das Mietequipment abzuschließen.

10. Eigentumsverhältnis
Der Mieter ist zur Nutzung der Mietausrüstung ausschließlich und nur während des vereinbarten Mietzeitraums berechtigt. Während der gesamten Mietdauer bleibt die Mietausrüstung uneingeschränktes Eigentum des Vermieters. Eine Veräußerung der Ausrüstungsgegenstände ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht.